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VPRRS 2019, 0056
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Was ist ein öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2018 - Verg 37/18

1. Ein öffentlicher Auftrag ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, der die Beschaffung von Waren zum Gegenstand hat.

2. Die Annahme eines öffentlichen Auftrags hängt zudem davon ab, dass der öffentlichen Auftraggebers die Absicht hat, eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll. Es müssen zulässige Angebote miteinander verglichen und geordnet werden, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln.

3. An einer Auswahlentscheidung fehlt es bei einem Vertragssystem, mittels dessen ein öffentlicher Auftraggeber Waren auf dem Markt erwerben will, bei dem der öffentliche Auftraggeber während der gesamten Laufzeit des Systems mit den Unternehmen einen Vertrag schließt, die sich verpflichten, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, ohne eine Auswahl unter den interessierten Unternehmen vorzunehmen und der Beitritt während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet ist.

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