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IBRRS 2018, 0895; VPRRS 2018, 0066
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Bieter kann Bezuschlagung seines Angebots nicht verhindern!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2017 - Verg 21/17

Ein Nachprüfungsverfahren muss grundsätzlich darauf zielen, als Bieter berücksichtigt zu werden. Die Verhinderung einer Vergabe an den Bieter selbst ist deshalb - in aller Regel - kein zulässiges Ziel eines Nachprüfungsverfahrens.

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