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IBRRS 2020, 1967; VPRRS 2020, 0219
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Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren sind zwei Rechtszüge!

OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2020 - 13 Verg 9/19

Im Falle einer Zurückverweisung des Nachprüfungsverfahrens durch den Vergabesenat an die Vergabekammer und einer erneuten sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer, handelt es sich bei den Beschwerdeverfahren um jeweils gesonderte Rechtszüge i.S.d. § 35 GKG, für die jeweils gesondert Gerichtsgebühren anfallen.*)

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