OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2019 - 13 Verg 4/19
Die Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB greift nicht ein, wenn der Auftraggeber Wettbewerb nicht nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen, sondern auch für gewerblich tätige Unternehmen eröffnet.*)
Volltext