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VPRRS 2019, 0202
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Wettbewerb auch für gewerbliche Unternehmen: Keine Bereichsausnahme!

OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2019 - 13 Verg 4/19

Die Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB greift nicht ein, wenn der Auftraggeber Wettbewerb nicht nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen, sondern auch für gewerblich tätige Unternehmen eröffnet.*)

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