OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2021 - 19 Verg 3/21
1. Eine zu 100 % von einem öffentlichen Auftraggeber gehaltene, mit den Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes betraute Kapitalgesellschaft ist ein öffentlicher Auftraggeber i.S. des Vergaberechts.
2. Zur rechtlichen Überprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Verfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BbgRettG ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht eröffnet.
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