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VPRRS 2017, 0257
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Exklusivvertrag über Grippeimpfstoff kann nicht vorzeitig gekündigt werden!

LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2017 - L 4 KR 307/17 B ER

Bestehende Exklusiverträge über Grippeimpfstoffe können von den Krankenkassen nicht vorzeitig gekündigt werden. Das gilt trotz des ersatzlosen Wegfalls der Vorschrift des § 132e Abs. 2 SGB V in 2017.

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