LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2017 - L 4 KR 307/17 B ER
Bestehende Exklusiverträge über Grippeimpfstoffe können von den Krankenkassen nicht vorzeitig gekündigt werden. Das gilt trotz des ersatzlosen Wegfalls der Vorschrift des § 132e Abs. 2 SGB V in 2017.
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