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LG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2026 - 2 O 35/26
1. Eine Eignungsleihe ist zulässig, sofern die Vergabeunterlagen diese nicht ausdrücklich verbieten.
2. Schweigen die Vergabeunterlagen zur Eignungsleihe, ist diese grundsätzlich zulässig.
3. Eine nachträgliche Änderung des Angebots liegt vor, wenn ein Bieter zunächst Eigenleistungen angeboten hat, sich im Rahmen einer Aufklärung oder Nachforderung aber auf Fremdkapazitäten beruft und eine Eignungsleihe vornehmen möchte.
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