Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 3302; IMRRS 2018, 1212; VPRRS 2018, 0319
IconAlle Sachgebiete
Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen rechtswidriger Ausschreibung?

LG Bonn, Urteil vom 22.09.2017 - 1 O 184/16

1. In einem Vergabeverfahren bestehen Rücksichtnahmepflichten des öffentlichen Auftraggebers gegenüber den Bietern, deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können (Anschluss an BGH, IBR 2011, 534).

2. Die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen der vergaberechtsrechtswidrigen Überwälzung nicht kalkulierbarer Risiken beginnt, wenn der geschädigte Auftragnehmer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat.

3. Kann der Auftragnehmer die Höhe des Schadens noch nicht beziffern, muss er zur Hemmung der Verjährung eine Schadensersatz-Feststellungsklage erheben.

Dokument öffnen Volltext