LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.12.2018 - 3 Sa 101/18
1. Eine pauschale, summarische Prüfung der Ausgangsvergütungsgruppe ist ausreichend, soweit die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht.*)
2. Zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin, die u. a. komplexe und schwierige EU-Vergaben bearbeitet.
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