KG, Beschluss vom 14.11.2018 - Verg 7/18
Sieht die Vergabebekanntmachung den "verpflichtende[n] Einsatz von Originalteilen" in der späteren Auftragsdurchführung vor und müssen sich geforderte Referenzen auf Aufträge beziehen, die "im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen" dem ausgeschriebenen Auftrag "ähneln", müssen die Referenzaufträge nicht dasselbe Fabrikat zum Gegenstand haben wie der ausgeschriebene Auftrag.
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