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IBRRS 2018, 1450; VPRRS 2018, 0116
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Jeder geeignete Bieter wird akzeptiert: Kein öffentlicher Auftrag!

EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17

Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, durch das eine öffentliche Einrichtung alle Wirtschaftsteilnehmer akzeptiert, die die in der Ausschreibung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und die ebenfalls dort genannte Prüfung bestanden haben, keinen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Richtlinie darstellt, selbst wenn während der begrenzten zeitlichen Laufzeit dieses Systems kein neuer Wirtschaftsteilnehmer zugelassen werden kann.*)

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Dokument öffnen VPR 2018, 131