BGH, Beschluss vom 26.02.2019 - KZR 22/18
Die Gemeinde ist an das Verbot einer Diskriminierung oder unbilligen Behinderung der Bewerber gebunden, wenn sie in Ausübung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts die Wasserversorgung nicht hoheitlich ausgestaltet, sondern eine privatrechtliche Konzession in einem wettbewerblichen Verfahren vergibt.
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