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IBRRS 2018, 1034; IMRRS 2018, 0360; IVRRS 2018, 0153; VPRRS 2018, 0082
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Optionsrecht statt Vereinbarung: ÖPP bleibt grundsteuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 06.12.2017 - II R 26/15

Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden.*)

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