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Deutschland

KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) mit Wirkung vom 01.01.2024

KrWG §


Gliederung

Teil 1 - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 5 )

Teil 2 - Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ( §§ 6 - 22 )

Abschnitt 1 - Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung ( § 6 )

Abschnitt 2 - Kreislaufwirtschaft ( §§ 7 - 14 )

Abschnitt 3 - Abfallbeseitigung ( §§ 15 - 16 )

Abschnitt 4 - Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter ( §§ 17 - 22 )

Teil 3 - Produktverantwortung ( §§ 23 - 27 )

Teil 4 - Planungsverantwortung ( §§ 28 - 44 )

Abschnitt 1 - Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung ( §§ 28 - 29 )

Abschnitt 2 - Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme ( §§ 30 - 33 )

Abschnitt 3 - Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden ( §§ 34 - 44 )

Teil 5 - Absatzförderung und Abfallberatung ( §§ 45 - 46 )

Teil 6 - Überwachung ( §§ 47 - 55 )

Teil 7 - Entsorgungsfachbetriebe ( §§ 56 - 57 )

Teil 8 - Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte ( §§ 58 - 61 )

Teil 9 - Schlussbestimmungen ( §§ 62 - 72 )

Anlage 1 ( Anlage 1 )

Anlage 2 ( Anlage 2 )

Anlage 3 ( Anlage 3 )

Anlage 4 ( Anlage 4 )

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