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Deutschland

EnEV - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung)

Zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013 (BGBl. I 13, S. 3951) mit Wirkung vom 01.05.2014

EnEV §


Gliederung

Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )

Abschnitt 2: Zu errichtende Gebäude ( §§ 3 - 8 )

Abschnitt 3: Bestehende Gebäude und Anlagen ( §§ 9 - 12 )

Abschnitt 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung ( §§ 13 - 15 )

Abschnitt 5: Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz ( §§ 16 - 21 )

Abschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten ( §§ 22 - 27 )

Abschnitt 7: Schlussvorschriften ( §§ 28 - 31 )

Anlagen ( Anlagen )

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