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§ / Art.


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Deutschland

EGBGB - Einführungsgesetz BGB

Fassung aufgrund Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) mit Wirkung vom 01.01.2024

EGBGB Art.


Gliederung

1. Teil - Allgemeine Vorschriften ( Art. 1 - 49 )

1. Kapitel - Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff ( Art. 1 - 2 )

2. Kapitel - Internationales Privatrecht ( Art. 3 - 49 )

1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( Art. 3 - 6 )

2. Abschnitt - Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte ( Art. 7 - 12 )

3. Abschnitt - Familienrecht ( Art. 13 - 24 )

4. Abschnitt - Erbrecht ( Art. 25 - 26 )

5. Abschnitt - Außervertragliche Schuldverhältnisse ( Art. 27 - 42 )

6. Abschnitt - Sachenrecht ( Art. 43 - 46 )

7. Abschnitt - Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union ( Art. 46a - 46e )

1. Unterabschnitt - Durchführung der Verordnung ( Art. 46a )

2. Unterabschnitt - Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz ( Art. 46b - 46c )

3. Unterabschnitt - Durchführung der Verordnung ( Art. 46d )

4. Unterabschnitt - Durchführung der Verordnung ( Art. 46e )

3. Kapitel - Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens ( Art. 47 - 48 )

2. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen ( Art. 50 - 54 )

3. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen ( Art. 55 - 152 )

4. Teil - Übergangsvorschriften ( Art. 157 - 218 )

5. Teil - Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes ( Art. 219 - 229 )

6. Teil - Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ( Art. 230 - 237 )

7. Teil - Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten ( Art. 238 - 253 )

Anlage 1 ( Anlage 1 )

Anlage 2 ( Anlage 2 )

Anlage 3 ( Anlage 3 )

Anlage 4 ( Anlage 4 )

Anlage 5 ( Anlage 5 )

Anlage 6 ( Anlage 6 )

Anlage 7 ( Anlage 7 )

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