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Deutschland

UrhG - Urheberrechtsgesetz

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 20.08.1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vom 23.06.2021 (BGBl. I S. 1858) mit Wirkung vom 01.12.2021

UrhG §


Gliederung

Teil 1 - Urheberrecht ( §§ 1 - 69g )

Abschnitt 1 - Allgemeines ( § 1 )

Abschnitt 2 - Das Werk ( §§ 2 - 6 )

Abschnitt 3 - Der Urheber ( §§ 7 - 10 )

Abschnitt 4 - Inhalt des Urheberrechts ( §§ 11 - 27 )

Unterabschnitt 1 - Allgemeines ( § 11 )

Unterabschnitt 2 - Urheberpersönlichkeitsrecht ( §§ 12 - 14 )

Unterabschnitt 3 - Verwertungsrechte ( §§ 15 - 24 )

Unterabschnitt 4 - Sonstige Rechte des Urhebers ( §§ 25 - 27 )

Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht ( §§ 28 - 44 )

Unterabschnitt 1 - Rechtsnachfolge in das Urheberrecht ( §§ 28 - 30 )

Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte ( §§ 31 - 44 )

Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen ( §§ 44a - 63a )

Unterabschnitt 1 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen ( §§ 44a - 53a )

Unterabschnitt 2 - Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen ( §§ 54 - 54h )

Unterabschnitt 3 - Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen ( §§ 55 - 60 )

Unterabschnitt 4 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen ( §§ 60a - 60h )

Unterabschnitt 5 - Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke ( §§ 61 - 61c )

Unterabschnitt 5a - Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke ( §§ 61d - 61g )

Unterabschnitt 6 - Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen ( §§ 62 - 63a )

Abschnitt 7 - Dauer des Urheberrechts ( §§ 64 - 69 )

Abschnitt 8 - Besondere Bestimmungen für Computerprogramme ( §§ 69a - 69g )

Teil 2 - Verwandte Schutzrechte ( §§ 70 - 87h )

Abschnitt 1 - Schutz bestimmter Ausgaben ( §§ 70 - 71 )

Abschnitt 2 - Schutz der Lichtbilder ( § 72 )

Abschnitt 3 - Schutz des ausübenden Künstlers ( §§ 73 - 84 )

Abschnitt 4 - Schutz des Herstellers von Tonträgern ( §§ 85 - 86 )

Abschnitt 5 - Schutz des Sendeunternehmens ( § 87 )

Abschnitt 6 - Schutz des Datenbankherstellers ( §§ 87a - 87e )

Abschnitt 7 - Schutz des Presseverlegers ( §§ 87f - 87k )

Teil 3 - Besondere Bestimmungen für Filme ( §§ 88 - 95 )

Abschnitt 1 - Filmwerke ( §§ 88 - 94 )

Abschnitt 2 - Laufbilder ( § 95 )

Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( §§ 95a - 119 )

Abschnitt 1 - Ergänzende Schutzbestimmungen ( §§ 95a - 96 )

Abschnitt 2 - Rechtsverletzungen ( §§ 97 - 111c )

Unterabschnitt 1 - Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg ( §§ 97 - 105 )

Unterabschnitt 2 - Straf- und Bußgeldvorschriften ( §§ 106 - 111a )

Unterabschnitt 3 - Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde ( §§ 111b - 111c )

Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung ( §§ 112 - 119 )

Unterabschnitt 1 - Allgemeines ( § 112 )

Unterabschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber ( §§ 113 - 114 )

Unterabschnitt 3 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers ( §§ 115 - 117 )

Unterabschnitt 4 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner ( § 118 )

Unterabschnitt 5 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen ( § 119 )

Teil 5 - Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen ( §§ 120 - 143 )

Abschnitt 1 - Anwendungsbereich des Gesetzes ( §§ 120 - 128 )

Unterabschnitt 1 - Urheberrecht ( §§ 120 - 123 )

Unterabschnitt 2 - Verwandte Schutzrechte ( §§ 124 - 128 )

Abschnitt 2 - Übergangsbestimmungen ( §§ 129 - 137r )

Abschnitt 3 - Schlussbestimmungen ( §§ 138 - 143 )

Anlage ( )

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