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Europäische Gemeinschaft

EuGVVO - Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26. November 2014 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.2014 (ABl. 2015, L 54) mit Wirkung vom 26.02.2015

EuGVVO Art.


Gliederung

Erwägungsgründe ( Erwägungsgründe )

Kapitel I - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ( Art. 1 - 3 )

Kapitel II - Zuständigkeit ( Art. 4 - 10 )

Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen ( Art. 4 - 6 )

Abschnitt 2 - Besondere Zuständigkeiten ( Art. 7 - 9 )

Abschnitt 3 - Zuständigkeit für Versicherungssachen ( Art. 10 - 16 )

Abschnitt 4 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen ( Art. 17 - 19 )

Abschnitt 5 - Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge ( Art. 20 - 23 )

Abschnitt 6 - Ausschließliche Zuständigkeiten ( Art. 20 - 23 )

Abschnitt 7 - Vereinbarung über die Zuständigkeit ( Art. 25 - 26 )

Abschnitt 8 - Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens ( Art. 27 - 28 )

Abschnitt 9 - Anhängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren ( Art. 29 - 34 )

Abschnitt 10 - Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen ( Art. 29 - 34 )

Kapitel III - Anerkennung und Vollstreckung ( Art. 36 - 57 )

Abschnitt 1 - Anerkennung ( Art. 36 - 38 )

Abschnitt 2 - Vollstreckung ( Art. 39 - 41 )

Abschnitt 3 - Versagung der Anerkennung und Vollstreckung ( Art. 45 - 51 )

Unterabschnitt 1 - Versagung der Anerkennung ( Art. 45 - 51 )

Unterabschnitt 2 - Versagung der Vollstreckung ( Art. 46 - 51 )

Abschnitt 4 - Gemeinsame Vorschriften ( Art. 52 - 57 )

Kapitel IV - Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche ( Art. 58 - 60 )

Kapitel V - Allgemeine Vorschriften ( Art. 61 - 65 )

Kapitel VI - Übergangsvorschriften ( Art. 61 - 65 )

Kapitel VII - Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten ( Art. 67 - 73 )

Kapitel VIII - Schlussvorschriften ( Art. 74 - 81 )

Anhang I ( Anhang I )

Anhang II ( Anhang II )

Anhang III ( Anhang III )

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