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Europäische Gemeinschaft

Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG - RICHTLINIE 93/37/EWG DES RATES vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

Zuletzt geändert durch Richtlinie 2001/78/EG der Kommission vom 13.09.2001 (ABl. EG 01 Nr. L 285, S. 1) mit Wirkung vom 18.11.2001

Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG Art.


Gliederung

Einleitung ( Einleitung )

ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ( Art. 1 - 9 )

ABSCHNITT II GEMEINSAME VORSCHRIFTEN AUF TECHNISCHEM GEBIET ( Art. 10 )

ABSCHNITT III GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGSVORSCHRIFTEN ( Art. 11 - 17 )

ABSCHNITT IV GEMEINSAME TEILNAHMEBESTIMMUNGEN ( Art. 18 - 32 )

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen ( Art. 18 - 23 )

Kapitel 2 Eignungskriterien ( Art. 24 - 29 )

Kapitel 3 Zuschlagskriterien ( Art. 30 - 32 )

ABSCHNITT V SCHLUSSBESTIMMUNGEN ( Art. 33 - 37 )

ANHANG I: VERZEICHNIS DER EINRICHTUNGEN UND KATEGORIEN VON EINRICHTUNGEN ÖFFENTLICHEN RECHTS NACH ARTIKEL 1 BUCHSTABE b) ( ANHANG I )

ANHANG II: VERZEICHNIS DER BERUFSTÄTIGKEITEN IM BAUGEWERBE ENTSPRECHEND DEM ALLGEMEINEN VERZEICHNIS DER WIRTSCHAFTLICHEN TAETIGKEITEN IN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT [NACE] ( ANHANG II )

ANHANG III: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FUER EINIGE TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN ( ANHANG III )

ANHANG IV: MUSTER FUER DIE BEKANNTMACHUNG OEFFENTLICHER BAUAUFTRAEGE ( ANHANG IV )

ANHANG V: MUSTER FUER DIE BEKANNTMACHUNG VON ÖFFENTLICHEN BAUKONZESSIONEN ( ANHANG V )

ANHANG VI: MUSTER FUER DIE BEKANNTMACHUNG VON BAUAUFTRAEGEN, DIE VOM KONZESSIONÄR VERGEBEN WURDEN ( ANHANG VI )

ANHANG VII: UMSETZUNGS- UND ANWENDUNGSFRISTEN ( ANHANG VII )

ANHANG VIII: ENTSPRECHUNGSTABELLE ( ANHANG VIII )

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