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Berlin

ABKG-BE - Berliner Architekten- und Baukammergesetz

Zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes vom 07.07.2016 (GVBl. BE 16, S. 425) mit Wirkung vom 22.07.2016

ABKG-BE §


Gliederung

ERSTER TEIL - Schutz der Berufsbezeichnungen Architektin, Architekt, Innenarchitektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitektin, Landschaftsarchitekt, Stadtplanerin und Stadtplaner; Architektenkammer Berlin ( §§ 1 - 29 )

Erster Abschnitt - Berufsaufgaben und Berufsbezeichnungen ( §§ 1 - 7a )

Zweiter Abschnitt - Architektenkammer ( §§ 8 - 20 )

Dritter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit ( §§ 21 - 27 )

Vierter Abschnitt - Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin ( §§ 28 - 29 )

ZWEITER TEIL - Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur; Baukammer Berlin ( §§ 30 - 61 )

Erster Abschnitt - Berufsaufgaben und Berufsbezeichnungen ( §§ 30 - 38 )

Zweiter Abschnitt - Baukammer ( §§ 39 - 55 )

Dritter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit ( §§ 56 - 61 )

DRITTER TEIL - Gemeinsame Vorschriften ( §§ 62 - 65 )

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