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Deutschland

VgV - Vergabeverordnung

Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften vom 07.02.2024 (BGBl. I Nr. 39) mit Wirkung vom 14.02.2024

VgV §


Gliederung

Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation ( §§ 1 - 13 )

Unterabschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 8 )

Unterabschnitt 2 - Kommunikation; Bekanntmachungen ( §§ 9 - 13 )

Abschnitt 2 - Vergabeverfahren ( §§ 14 - 63 )

Unterabschnitt 1 - Verfahrensarten ( §§ 14 - 20 )

Unterabschnitt 2 - Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren ( §§ 21 - 27 )

Unterabschnitt 3 - Vorbereitung des Vergabeverfahrens ( §§ 28 - 36 )

Unterabschnitt 4 - Veröffentlichungen, Transparenz ( §§ 37 - 41 )

Unterabschnitt 5 - Anforderungen an Unternehmen; Eignung ( §§ 42 - 51 )

Unterabschnitt 6 - Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten ( §§ 52 - 55 )

Unterabschnitt 7 - Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag ( §§ 56 - 63 )

Abschnitt 3 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen ( §§ 64 - 66 )

Abschnitt 4 - Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen ( §§ 67 - 68 )

Abschnitt 5 - Planungswettbewerbe ( §§ 69 - 72 )

Abschnitt 6 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen ( §§ 73 - 80 )

Unterabschnitt 1 - Allgemeines ( §§ 73 - 77 )

Unterabschnitt 2 - Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen ( §§ 78 - 80 )

Abschnitt 7 - Übergangs- und Schlussbestimmungen ( §§ 81 - 83 )

Anlage 1 ( Anlage 1 )

Anlage 2 ( Anlage 2 )

Anlage 3 ( Anlage 3 )

Anlage 4 ( Anlage 4 )

Anlage 5 ( Anlage 5 )

Anlage 6 ( Anlage 6 )

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