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Baden-Württemberg

WG-BW - Wassergesetz für Baden-Württemberg

Zuletzt geändert durch die Achte Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) mit Wirkung vom 28.02.2012

WG-BW §


Gliederung

Erster Teil - [ohne amtliche Überschrift] ( §§ 1 - 3g )

1. Abschnitt - Einleitende Bestimmung, Gewässereinteilung ( §§ 1 - 3 )

2. Abschnitt - Grundsätze, Bewirtschaftung, Flussgebietseinheiten ( §§ 3a - 3g )

Zweiter Teil - Eigentumsverhältnisse der Gewässer ( §§ 4 - 12 )

Dritter Teil - Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung ( §§ 13 - 45k )

1. Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Gewässer ( §§ 13 - 25b )

2. Abschnitt - Besondere Bestimmungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer ( §§ 26 - 35b )

Erster Unterabschnitt - Erlaubnis- und bewilligungsfreier Gebrauch ( §§ 26 - 29 )

Zweiter Unterabschnitt - Schifffahrt ( §§ 30 - 30b )

Dritter Unterabschnitt - Aufstauen und Absenken ( §§ 31 - 35 )

Vierter Unterabschnitt - Mindestwasserführung, Wasserkraftnutzung ( §§ 35a - 35b )

3. Abschnitt - Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Grundwassers ( §§ 36 - 37 )

4. Abschnitt - Heilquellenschutz ( §§ 38 - 42 )

5. Abschnitt - Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und andere Absperrbauwerke von Wasserbecken ( §§ 43 - 45 )

6. Abschnitt - Abwasserbeseitigung ( §§ 45a - 45k )

Vierter Teil - Unterhaltung und Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme ( §§ 46 - 74 )

1. Abschnitt - Unterhaltung von oberirdischen Gewässern sowie von Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern ( §§ 46 - 62 )

2. Abschnitt - Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen ( §§ 63 - 68b )

3. Abschnitt - Dämme ( §§ 69 - 74 )

4. Abschnitt - Gemeinsame Vorschrift für oberirdische Gewässer und Dämme ( § 75 )

Fünfter Teil - Sicherung des Wasserabflusses ( §§ 76 - 80a )

1. Abschnitt - Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern ( § 76 )

2. Abschnitt - Überschwemmungsgebiete ( §§ 77 - 80a )

3. Abschnitt - Wild abfließendes Wasser ( § 81 )

Sechster Teil - Gewässeraufsicht, Bauüberwachung, Wassergefahr ( §§ 82 - 85 )

Siebenter Teil - Zwangsverpflichtungen ( §§ 86 - 93 )

Achter Teil - Entschädigung ( § 94 )

Neunter Teil - Zuständigkeit und Verfahren ( §§ 95 - 113 )

1. Abschnitt - Zuständigkeit ( §§ 95 - 98 )

2. Abschnitt - Verfahren ( §§ 99 - 113 )

Erster Unterabschnitt - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 99 - 106 )

Zweiter Unterabschnitt - Besondere Bestimmungen ( §§ 107 - 113 )

Zehnter Teil - Abwasserabgabe ( §§ 114 - 118 )

Elfter Teil - Straf- und Bußgeldbestimmungen ( §§ 119 - 121 )

Zwölfter Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen ( §§ 122 - 132 )

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