Vergabepraxis & -recht.
Deutschland
WechselG - Wechselgesetz
Gliederung
1. Teil - Gezogener Wechsel ( Art. 1 - 74 )
1. Abschnitt - Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels ( Art. 1 - 10 )
2. Abschnitt - Indossament ( Art. 11 - 20 )
3. Abschnitt - Annahme ( Art. 21 - 29 )
4. Abschnitt - Wechselbürgschaft ( Art. 30 - 32 )
5. Abschnitt - Verfall ( Art. 33 - 37 )
6. Abschnitt - Zahlung ( Art. 38 - 42 )
7. Abschnitt - Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung ( Art. 43 - 54 )
8. Abschnitt - Ehreneintritt ( Art. 55 - 63 )
1. Allgemeine Vorschriften ( Art. 55 )
2. Ehrenannahme ( Art. 56 - 58 )
3. Ehrenzahlung ( Art. 59 - 63 )
9. Abschnitt - Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels; Wechselabschriften ( Art. 64 - 68 )
1. Ausfertigungen ( Art. 64 - 66 )
2. Abschriften ( Art. 67 - 68 )
10. Abschnitt - Änderungen ( Art. 69 )
11. Abschnitt - Verjährung ( Art. 70 - 71 )
12. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( Art. 72 - 74 )
2. Teil - Eigener Wechsel ( Art. 75 - 78 )
3. Teil - Ergänzende Vorschriften ( Art. 79 - 90 )
1. Abschnitt - Protest ( Art. 79 - 88 )
2. Abschnitt - Bereicherung ( Art. 89 )
3. Abschnitt - Abhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden ( Art. 90 )
4. Teil - Geltungsbereich der Gesetze ( Art. 91 - 98 )