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Deutschland
NMV 1970 - Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970)
Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I 03, S. 2346) mit Wirkung vom 01.01.2004
Gliederung
Teil I Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Teil II Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen ( §§ 3 - 15 )
1. Abschnitt Ermittlung der Kostenmiete ( §§ 3 - 10 )
2. Abschnitt Ermittlung der Vergleichsmiete ( §§ 11 - 15 )
Teil III Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen ( §§ 16 - 18 )
Teil IV Umlagen, Zuschläge und Vergütungen ( §§ 20 - 28 )