Vergabepraxis & -recht.
Deutschland
EnWG - Energiewirtschaftsgesetz
Gliederung
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 5b )
Teil 2 - Entflechtung ( §§ 6 - 10e )
Abschnitt 1 - Gemeinsame Vorschriften für Verteilernetzbetreiber und Transportnetzbetreiber ( §§ 6 - 6d )
Abschnitt 2 - Entflechtung von Verteilernetzbetreibern und Betreibern von Speicheranlagen ( §§ 7 - 7c )
Abschnitt 3 - Besondere Entflechtungsvorgaben für Transportnetzbetreiber ( §§ 8 - 10e )
Teil 3 - Regulierung des Netzbetriebs ( §§ 11 - 35 )
Abschnitt 1 - Aufgaben der Netzbetreiber ( §§ 11 - 16a )
Abschnitt 2 - Netzanschluss ( §§ 17 - 19a )
Abschnitt 3 - Netzzugang, Messstellenbetrieb ( §§ 20 - 28c )
Abschnitt 3a - Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen ( §§ 28d - 28i )
Abschnitt 3b - Regulierung von Wasserstoffnetzen ( §§ 28j - 28s )
Abschnitt 3c - Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz ( § 28r )
Abschnitt 4 - Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen ( §§ 29 - 35 )
Teil 3a - Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit ( §§ 35a - 35h )
Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher ( §§ 36 - 42b )
Teil 5 - Planfeststellung, Wegenutzung ( §§ 43 - 48a )
Teil 6 - Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung ( §§ 49 - 53b )
Teil 7 - Behörden ( §§ 54 - 64a )
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften ( §§ 54 - 58b )
Abschnitt 2 - Bundesbehörden ( §§ 59 - 64a )
Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren ( §§ 65 - 108 )
Abschnitt 1 - Behördliches Verfahren ( §§ 65 - 74 )
Abschnitt 2 - Beschwerde ( §§ 75 - 85 )
Abschnitt 3 - Rechtsbeschwerde ( §§ 86 - 88 )
Abschnitt 4 - Gemeinsame Bestimmungen ( §§ 89 - 93 )
Abschnitt 5 - Sanktionen, Bußgeldverfahren ( §§ 94 - 101 )
Abschnitt 6 - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ( §§ 102 - 105 )
Abschnitt 7 - Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren ( §§ 106 - 108 )
Teil 9 - Sonstige Vorschriften ( §§ 109 - 111c )
Teil 9a - Transparenz ( §§ 111d - 111g )
Teil 10 - Evaluierung, Schlussvorschriften ( §§ 112 - 121 )
Anlagen ( Anlagen )