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Deutschland

BGB-InfoV - Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung)

Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2355) mit Wirkung vom 11.06.2010

BGB-InfoV §


Gliederung

Abschnitt 1: Informationspflichten bei Verbraucherverträgen ( §§ 1 - 2 )

Abschnitt 2: Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr ( § 3 )

Abschnitt 3: Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern ( §§ 4 - 11 )

Abschnitt 4: Informationspflichten von Kreditinstituten ( §§ 12 - 13 )

Abschnitt 5: Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht ( § 14 )

Abschnitt 6: Schlussvorschriften ( §§ 15 - 16 )

Anlage 1 zu Paragraph 9 ( Anlage 1 )

Anlage 2 zu Paragraph 14 Abs. 1 und 3 ( Anlage 2 )

Anlage 3 zu Paragraph 14 Abs. 2 und 3 ( Anlage 3 )

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