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Deutschland
StromGVV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung)
In der Fassung vom 26.10.2006 (BGBl. I 06, S. 2391) mit Wirkung vom 08.11.2006
Gliederung
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 3 )
Zweiter Teil: Versorgung ( §§ 4 - 7 )
Dritter Tei: Aufgaben und Rechte des Grundversorgers ( §§ 8 - 10 )
Vierter Teil: Abrechnung der Energielieferung ( §§ 11 - 18 )
Fünfter Teil: Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses ( §§ 19 - 21 )