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Baden-Württemberg
NRG-BW - Nachbarrechtsgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 06.12.2022 (GBl. S. 617) mit Wirkung vom 01.01.2023
Gliederung
1. Abschnitt - Gebäude ( §§ 1 - 7f )
2. Abschnitt - Aufschichtungen und Gerüste ( § 8 )
3. Abschnitt - Erhöhungen ( §§ 9 - 10 )
4. Abschnitt - Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen ( §§ 11 - 25 )
2. Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln ( §§ 23 - 25 )
5. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 26 - 29 )
6. Abschnitt - Einwirkung von Verkehrsunternehmen ( § 30 )
7. Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen ( §§ 31 - 37 )