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Deutschland
KonzVgV - Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung)
Eingefügt durch Art. 4 VO zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungenund an weitere europarechtliche Anforderungen vom 17.08.2023 (BGBl. I 23, S. 222) mit Wirkung vom 24.08.2023
Gliederung
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation ( §§ 1 - 11 )
Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 6 )
Unterabschnitt 2: Kommunikation; Bekanntmachungen ( §§ 7 - 11 )
Abschnitt 2: Vergabeverfahren ( §§ 12 - 32 )
Unterabschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschriften ( §§ 12 - 14 )
Unterabschnitt 2: Vorbereitung des Vergabeverfahrens ( §§ 15 - 18 )
Unterabschnitt 3: Bekanntmachungen ( §§ 19 - 23 )
Unterabschnitt 4: Auswahlverfahren und Zuschlag ( §§ 24 - 32 )
Abschnitt 3: Ausführung der Konzession ( § 33 )
Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen ( §§ 34 - 37 )