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Deutschland
BetrSichV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung)
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06.03.2007 (BGBl. I 07, S. 261) mit Wirkung vom 09.03.2007
Gliederung
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Abschnitt 2: Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel ( §§ 3 - 11 )
Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ( §§ 12 - 23 )
Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften ( §§ 24 - 27 )
Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß Paragraph 7 Abs. 1 Nr. 2 ( Anhang 1 )
Anhang 2: Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln ( Anhang 2 )
Anhang 3: Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche ( Anhang 3 )
Anhang 4 ( Anhang 4 )
Anhang 5: Prüfung besonderer Druckgeräte nach Paragraph 17 ( Anhang 5 )