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Bauwirtschaft: Auf Einführung eines Korruptionsregisters verzichten

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(15.01.2015) Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände grundsätzlich die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. "Kritisch bewerten wir dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog. Korruptionsregisters. Bei der Prüfung dieses Vorschlags muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass das Bundeszentral- und das Gewerbezentralregister bereits alle notwendigen Informationen enthalten, die notwendig sind, um "Korruption" wirksam bekämpfen zu können. Darüber hinaus besteht über die sog. "Präqualifikation" bereits eine offizielle elektronische Liste geeigneter deutscher Bauunternehmen." Erkärte Bauer die Position der deutschen Bauwirtschaft.

Im Hinblick auf die wichtigen Themen Ressourcen- und Umweltschutz forderten die beiden Präsidenten praxisorientierte Rahmenbedingungen. Dazu gehören: harmonisierte Bewertungsgrundlagen für die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle im Rahmen einer neu konzipierten Mantelverordnung, die Sicherstellung des Bauens im Grundwasser mit bewährten und genormten Baustoffen und Bauprodukten und die Anerkennung des Deponiebedarfs, um einen geordneten Umgang mit nicht verwertbaren mineralischen Abfällen sicherzustellen.

Abschließend forderte Bauer die Bundesregierung auf, "nach einem Jahr wirtschaftsbelastender Politik die Anliegen der deutschen Volks- und Bauwirtschaft ernster zu nehmen und in den Fokus zu rücken. Wir brauchen eine Bundesregierung, die nicht nur ihre sozialen Anliegen umsetzt, sondern auch wirtschaftspolitisch auf Kurs kommt."

(Quelle: ZDB)