Vergaberechtliche Vorschriften an EU-Recht angepasst

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Ebenfalls in Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben wurde zwischenzeitlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A angepasst. "Zudem sind die Verweise in § 3 Abs. 9 Vergabeverordnung (VgV) und § 2 Absatz 9 Sektorenverordnung (SektVO) anzupassen", schreibt die Bundesregierung. Mit der Verordnung zur Einführung von eForms seien § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und § 2 Abs. 7 Satz 3 SektVO gestrichen worden; die derzeitigen Verweise auf den jeweiligen bisherigen Satz 3 gingen derzeit ins Leere.
Wie die Bundesregierung zur Verordnung mitteilt, sind die Änderungen dieser Verordnung allein rechtstechnischer Natur. Inhaltliche Änderungen für die Vergabestellen oder Vergabeverfahren seien damit nicht verbunden.
Den Entwurf finden Sie hier.
(Quelle: Deutscher Bundestag)