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Koalitionsvertrag: Aktuelles zur Öffentlichen Auftragsvergabe

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(07.12.2021) An 24.11.2021 haben die Ampel-Parteien den neuen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP "Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" vorgelegt. Neben den aktuellen Themen wie digitaler Aufbruch und Innovationen, Klimaschutz und Wirtschaft sowie soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt, finden sich in mehreren Abschnitten Aussagen zum Vergaberecht und zur öffentlichen Auftragsvergabe.

- Öffentliche Vergabeverfahren sollen vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt werden.
- Die Bundesregierung wird die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken. Dabei sollen die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen nicht gefährdet und die Zugangshürden für den Mittelstand nicht erhöht werden.
- Die bestehenden Anforderungen entsprechend dem europäischen Vergaberecht sollen im nationalen Vergaberecht präzisiert werden.
- Die Koalition strebt an, dass sich die öffentliche Hand am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligt.
- Zudem soll die rechtssichere Digitalisierung vorangetrieben werden. Diesbezüglich streben die Partien an, eine anwenderfreundliche zentrale Plattform zu schaffen, über die alle öffentlichen Vergaben zugängig sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht.
- Schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand sollen gefördert werden.
- Die Koalition will Länder und Kommunen bei der Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen.
- Zur Stärkung des Mittelstands und des Handwerks setzen die Parteien auf zukunftsorientierte Rahmenbedingungen und auf bessere Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren.
- Zur Stärkung der Tarifbindung soll die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen soll.

(Quelle: Vergabe 24)