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Statistik der Nachprüfungsverfahren 2020

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(29.03.2021) Das BMWi hat die statistischen Meldungen der Vergabekammern und Oberlandesgerichte für Nachprüfungsverfahren des Jahres 2020 veröffentlicht. Diese Meldungen der Vergabekammern und der OLG (mit einigen textlichen Ergänzungen) sind mit allen seit 1999 veröffentlichten Meldungen sowie einer vom forum vergabe e.V. verantworteten zusammenfassenden Auswertung unter www.forum-vergabe.de/informationen/weiterfuehrende-informationen/ zu finden.

Bei den Vergabekammern sind mit 988 Anträgen gut 200 mehr als im letzten Jahr eingegangen (2019: 799). Diese Zahl liegt praktisch im langjährigen Mittel von 982 Anträgen pro Jahr. In den letzten Jahren hatte sich die Zahl der Eingänge allerdings stark reduziert, mehr als 900 Anträge gab es zuletzt 2011 (mit 989 Eingängen).

Der Anteil der nicht zugestellten Anträge ist insgesamt stabil und liegt bei 6,5 %, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den Vergabekammern gibt. Während die Vergabekammern des Bundes von insgesamt 124 Anträgen nur einen einzigen nicht zugestellt haben, haben die Vergabekammern Sachsen von 126 eingegangenen Anträgen 28 nicht zugestellt. Dies ist gut die Hälfte aller insgesamt 57 nicht zugestellten Anträge (vorbehaltlich einer textlichen Anmerkung der VK Sachsen, wonach 14 Verfahren nicht den öffentlichen Auftraggebern übermittelt wurden, ohne sie in der Statistik zu erfassen).

Die Ergebnisse der Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sind im Vergleich zu den Vorjahren stabil. Durch das Zusammentreffen einer etwas höheren Zahl von Rücknahmen und einer leicht überdurchschnittlichen Erfolgsquote der Antragsgegner liegt die Summe von Rücknahmen und Entscheidungen zugunsten der Auftraggeber bei einem neuen Höchstwert von 62,9 %, damit aber nur leicht über dem Vorjahreswert von 61,6 % und nicht sehr weit über dem langjährigen Mittelwert von 58,18 %.

Der Anteil der Verfahren, bei denen die Entscheidungsfrist verlängert wurde, ist mit 55,9 % auf dem niedrigsten Stand seit 2015, aber deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes von 33,72 %.

Die Zahl der Beschwerden hingegen ist im Vergleich zum Vorjahr absolut leicht gestiegen, von 154 auf 162. Bezogen auf die Anzahl der Nachprüfungsanträge ist die Quote von Beschwerden jedoch deutlich von 20,2 % auf 13,5 % gesunken, weit unterhalb des langjährigen Mittelwertes von 21,11 %. Ein so weit unter 20 % liegender Wert wurde bisher überhaupt nur 1999 gemeldet, als in 13,1 % der VK-Verfahren Beschwerde eingelegt wurde.

Die Beschwerde wurde überdurchschnittlich oft (auch) von Antragstellern eingelegt, aber (auch) von den Antragsgegnern, hier wird sogar ein neuer Höchstwert von 25,9 % erreicht, gegenüber einem Vorjahreswert von 24,7 % und einem langjährigen Mittelwert von 18,37 %.

Die Beschwerden waren etwas unterdurchschnittlich erfolgreich, insgesamt nur in 20,7 % der Fälle, bei einem langjährigen Mittelwert von 23,65 %.

Während die Quote der Rücknahmen fast genau dem Durchschnitt entspricht, wurde bei den Rückweisungen mit 41,3% ein neuer Höchstwert erreicht, ganz knapp über dem Wert von 2017 (41,2 %) und deutlich über dem langjährigen Mittelwert von 35,65 %.

Beginnend mit der diesjährigen Auswertung wird eine neue Berechnung des angegebenen "langjährigen Mittelwertes" verwendet. Bisher war dies der Durchschnittswert aus den jeweiligen Jahreswerten, also ohne Wichtung der unterschiedlichen Zahl der Verfahren. Die jetzt genannten Werte sind jeweils auf Grundlage der absoluten Zahlen errechnet, geben also das Ergebnis bezogen auf die absolute Zahl aller seit 1999 eingegangenen bzw. erledigten Verfahren wieder. Weil die Zahl der erledigten Verfahren erst ab dem Jahr 2007 erfasst wird, wurden die Werte für 1999-2006 als Differenz der insgesamt eingegangenen Verfahren und der noch nicht entschiedenen Verfahren errechnet. Dies führt zwar zugebenermaßen insbesondere für die OLG-Verfahren zu dem Problem, dass ein über mehrere Jahre dauerndes Verfahren mehrfach erfasst wird, was aber trotz dieser Fehlerquote mangels besserer Datenbasis hingenommen wird. Bei den Ergebnissen ergeben sich Unterschiede meist unter 2 Prozentpunkten. Eine relevante Abweichungen gibt es beim Anteil von VK-Verfahren, bei denen die Entscheidungsfrist verlängert wurde (neu berechnet 33,72 % statt 37,68 %), beim Verfahrensausgang der Beschwerdeverfahren kommt es (auch aufgrund der Addition zweier Werte) bei der Summe von Rücknahmen und Rückweisungen zu einer Erhöhung von 65,09 % auf 69,38 %.

Wie in den letzten Jahren ist auf dieGrundproblematik der statistischen Meldungen hinzuweisen, dass diese teils unstimmige Werte enthalten, z.B. unterscheiden sich die Zahl der eingegangenen und die Zahl der erledigten Verfahren über den gesamten betrachteten Zeitraum seit 1999 erheblich.

(Quelle: Forum Vergabe)