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IVR 02/2018 - Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

ich schreibe Ihnen heute direkt aus Berchtesgaden von den 37. Mietrechtstagen des Evangelischen Immobilienverbands Deutschland (eid) mit dem Thema ­„Kostenverteilung im Mietrecht“.

Der zweite Tag neigt sich gerade mit dem Abschluss der so genannten Arbeitsgruppen zu praktischen, nicht notwendig streng zum Thema passenden Fragen („Praxisprobleme bei der Heizkostenabrechnung“, „Zahlungsverrechnung bei Mietminderung und Zurückbehaltung“ sowie ­„Gebundenes Asbest in Räumen“) dem Ende zu. Es bleibt noch etwas Zeit bis zum traditionellen Fest­abend, die ich mir für Sie nehme.

Der erste Tag war geprägt von einer strukturellen und strukturierten Hinführung zum Thema. Dr. Beate Flatow definierte dogmatisch und grundlegend unter Berücksichtigung der verschiedenen Mietstrukturen die Kosten im Mietrecht. Prof. Dr. Friedemann Sternel setzte sich sodann in bewährter Genauigkeit mit der Kostenumlage auseinander. Die Anforderungen an eine wirksame Betriebskostenabrechnung wurden von RiOLG Jost Emmerich dargestellt, wobei mangels genau-er gesetzlicher Vorgabe zur Abrechnung an sich viel Richterrecht, also einschlägige Rechtsprechung erforderlich ist, um die konkreten Anforderungen klar zu definieren. Prof. Dr. Markus Artz zeigte spiegelbildlich zu den Anforderungen an die Betriebskosten­abrechnung deren Prüfung und damit verbundene Pflichten des Prüfenden auf.

Der zweite, heutige Tag beleuchtete dann Detailfragen der Abrechnung bzw. Kostenverteilung. RA ­Carsten Ludley klärte in seinem Vortrag die Möglichkeiten des Vermieters, zulässig nach Wirtschafts­einheiten abzurechnen. Die ungeliebten Probleme der Kostenverteilung im preisgebundenen Wohnraum stellte RA Jörg Grützmacher umfassend dar. Die Kostenverteilung in der Geschäftsraummiete, vor allem die größeren Handlungsmöglichkeiten und damit verbundene Risiken bei der Vertragsgestaltung, hat Dr. Ira Hörndler anhand vieler anschaulicher Beispiele aus der Praxis aufgezeigt. Prof. Dr. Florian Jacoby schloss den Vormittag mit seinem Vortrag zu den größtenteils folgenschweren Problemen der Kostenverteilung im vermieteten Wohnungseigentum.

Den morgigen dritten Tag prägen dann weiter gefasste Themen, wie die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht, die Abrechnung der Kaution und die Mietpreisbremse.

Nun aber muss ich Sie lassen, um den Festabend nicht zu verpassen.


Herzliche kollegiale Grüße

Ihre
Alice Burgmair
Rechtsanwältin


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