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VPRRS 2019, 0090
Mit Beitrag
Strom, Wasser, Gas
Vergabe eines Wegenutzungsvertrags: Ausschreibungunterlagen müssen transparent sein!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.10.2018 - 11 U 62/17
1. Eine Gemeinde verstößt bei der Ausschreibung eines Wegenutzungsvertrags für ein Energieversorgungsnetz gegen das aus § 19 GWB, § 46 EnWG hervorgehende Transparenzgebot, wenn die Ausschreibungsunterlagen und namentlich die Bewertungsmatrix nicht durchschaubar oder gar irreführend sind.*)
2. Der sog. "Altkonzessionär" kann seine Einwände in Bezug auf die Rechtsmäßigkeit eines Auswahlverfahrens auch dann gegenüber dem von der Gemeinde ausgewählten Energieversorgungsunternehmen geltend machen, wenn er davon abgesehen hat, die Auswahlentscheidung durch ein gegen die Gemeinde gerichtetes Eilverfahren anzufechten.*)
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