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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0138; VPRRS 2020, 0021
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Waren/Güter
Beispiele sind nicht verbindlich!
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2019 - VgK-32/2019
1. Eine zum Angebotsausschluss führende Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter von den Vorgaben der Vergabeunterlagen inhaltlich abweicht. Abweichungen von nicht eindeutigen Vorgaben führen nicht zum Ausschluss.
2. Enthalten Vorschläge in der Leistungsbeschreibung die Zusätze "beispielhafte Darstellung" oder "nur zur Kalkulation", sind diese Vorgaben nicht abschließend verbindlich.
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