Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Über 14.000 Entscheidungen, davon derzeit 12.287 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Nachprüfungsverfahren 6 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 22 Urteile neu eingestellt.

Über 5.900 Urteilsbesprechungen (VPR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile zu Nachprüfungsverfahren

6 Urteile - (22 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

VPRRS 2026, 0031
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren nach Rüge aufgehoben: Antragsbefugnis entfällt!

VK Rheinland, Beschluss vom 20.08.2025 - VK 23/25

1. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB erfordert die Antragsbefugnis, dass das antragstellende Unternehmen darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Normiert ist durch diese Vorschrift das bei sämtlichen Rechtsschutzverfahren geltende Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses.*)

2. Mit Rügeabhilfe und Verfahrensaufhebung ist die behauptete Rechtsverletzung entfallen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. Februar

VPRRS 2026, 0035
MedizintechnikMedizintechnik
Vorzeitiger Zuschlag bei besonderem Beschleunigungsinteresse!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 6 Verg 1/25

1. Die Einreichung eines Antrags nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB auf Wiederherstellung des prozessualen Zuschlagsverbots beim Oberlandesgericht ist auch bei Übermittlung über das besondere Anwaltspostfach formgerecht.*)

2. Es ist zulässig, zunächst allein eine Antragsschrift ohne Begründung einzureichen und die Begründung innerhalb einer selbst gesetzten Frist nachzureichen.*)

3. Für die regelmäßig vorzunehmende summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages sind sämtliche Erkenntnisse heranzuziehen, welche zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung über den Antrag im Eilrechtsschutz bereits vorliegen; eine Beschränkung auf von Anfang an evidente Entscheidungsgrundlagen ist weder im Gesetz angelegt noch sachgerecht.*)

4. Werden für ein Produktmerkmal teilweise sog. A-Kriterien (also zwingende Vorgaben) und teilweise B-Kriterien (also technische Aspekte mit Angebotsspielräumen, welche einer Wirtschaftlichkeitsbewertung unterzogen werden sollen) aufgeführt, so ergibt sich die Notwendigkeit, die Reichweite des jeweiligen Kriteriums - ggf. auch im Wege der Auslegung - zu bestimmen.*)

5. Zur Darlegung erheblicher nachteiliger Folgen der Aufrechterhaltung des prozessualen Zuschlagsverbots im Nachprüfungsverfahren (besonderes Beschleunigungsinteresse).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. Februar

VPRRS 2026, 0029
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 09.12.2025 - VK 73/25

1. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.*)

2. Über die in § 134 Abs. 1 GWB enthaltenen Mindestanforderungen hinaus ist es dem öffentlichen Auftraggeber freigestellt, den Bietern andere Informationen an die Hand zu geben.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 6. Februar

VPRRS 2026, 0027
Beitrag in Kürze
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Konkurrenzangebot ist tabu!

VK Rheinland, Beschluss vom 13.10.2025 - VK 14/25

1. Erforderlich (für eine Schadensdarlegung) ist, dass der Antragsteller ausführt, inwiefern sich die vermeintliche Vergaberechtsverletzung auf seine Zuschlagschancen ausgewirkt hat. Die behauptete Vergaberechtsverletzung muss für den Schaden kausal sein. Abstrakte Behauptungen bezüglich Kalkulationshindernissen genügen nicht.*)

2. Ein Bieter kann sich nur dann auf fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Verfahren nachteilig auswirken.*)

3. Für den sachlichen Erfolg eines Nachprüfungsantrags ist neben einer Rechtsverletzung erforderlich, dass der Rechtsverstoß die Aussichten des Abtragstellers auf Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt hat.*)

4. Dem Antragsgegner steht bei der Eignungsprüfung ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

5. Die im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung von der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Aufgreifschwelle entwickelten Grundsätze werden auch nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung weiterhin angewandt.*)

6. Ein Einsichtsrecht in die komplette Vergabeakte besteht nicht.*)

7. Eine Einsichtnahme in konkurrierende Angebote ist i.d.R. ausgeschlossen.*)

8. Die Vergabekammer darf Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 29. Januar

VPRRS 2026, 0016
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter muss vergaberechtswidrige Zuschlagskriterien erkennen!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2025 - VK 1-108/24

1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er Vergabeverstöße gegen Zuschlagskriterien nicht rechtzeitig rügt, obwohl sie für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter aus dem angesprochenen Bieterkreis bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar waren.

2. Zum allgemeinen und grundlegenden Bieterwissen gehört sowohl, dass Zuschlagskriterien nicht unangemessen sein und einzelne Bieter nicht diskriminieren dürfen, als auch, dass sie hinreichend klar und eindeutig sein müssen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 26. Januar

VPRRS 2026, 0019
Mit Beitrag
FahrzeugeFahrzeuge
Können nur KMU eine unterbliebene Losbildung rügen?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2025 - 13 Verg 8/25

1. Zur Anfechtung sog. "Segelanleitungen" der Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde.*)

2. Zur Zurechnung von Wissen arbeitsteilig arbeitender Rechtsanwälte, die mit der Prüfung von Vergabeunterlagen beauftragt worden sind, im Hinblick auf eine Rügepräklusion gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.*)

3. Zur Bildung von Fachlosen und Teillosen bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen.*)

4. Eine vergabefehlerhaft unterbliebene Losbildung kann auch von Unternehmen gerügt werden, die nicht zu kleinen oder mittelständischen Unternehmen zählen.*)

5. Wird das in Aussicht genommene Auftragsvolumen eines Rahmenvertrags ungenau ermittelt, kann ein hieraus resultierendes Kalkulationsrisiko zu einer mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) nicht zu vereinbarenden und daher unzulässigen Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses führen.*)