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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 1596; VPRRS 2019, 0153
IT
Produktvorgabe nicht gerügt: Abweichendes Angebot ist auszuschließen!
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.11.2018 - VgK-44/2018
1. Ausschreibungen sind produktneutral zu erstellen. Eine Produktvorgabe (hier: Server mit Deep-Learning-Knoten) ist ausnahmsweise zulässig, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen.
2. Ein Angebot, das von den produktspezifischen Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, ist von der Wertung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn die Produktvorgabe nicht gerechtfertigt war, aber kein Bieter dies gerügt hat.
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