Nachrichten zu Nachprüfungsverfahren
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Neuregelung der EU-Kommission zu CPV-Codes
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Der CPV-Code ist das einheitliche Klassifizierungssystem für zu vergebende Leistungen für das öffentliche Beschaffungswesen in Europa. Für die Auswahl des CPV-Codes im Rahmen einer EU-Bekanntmachung ist allein der öffentliche Auftraggeber zuständig. Mittels der Angabe der CPV-Codes soll es Unternehmen aus den anderen Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht werden, die zu vergebende Leistung gleichermaßen zu finden und sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.
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