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Direktvergabe des Nahverkehrs an Kölner Verkehrs-Betriebe nicht zu beanstanden
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Die milliardenschwere Vergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen und Straßenbahnen auf dem Gebiet der Stadt Köln für mehr als zwei Jahrzehnte an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum 01.01.2020 ist rechtens. Das hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 27.04.2020 entschieden und damit die vorinstanzliche Entscheidung der Vergabekammer bestätigt. (Az.: Verg 27/19).
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