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Kann eine HOAI-Honorarvereinbarung nachträglich korrigiert werden? Blog-EintragOLG Stuttgart: Unwirksame Abnahme: Keine Haftung nach 15 Jahren! BeitragZeitschriftenschau: Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten! BeitragOLG Köln/BGH: Wenn es gerade mal wieder etwas länger dauert! BeitragAG Neustadt/Rübenberge: Sind tatsächlich immer drei Angebote notwendig? BeitragBGH: Arsenbelasteten Recycling-Schotter muss der Baustoffhändler zurücknehmen! IBR 2024, 148AG Köln: Wie viele Angebote sind im Zusammenhang mit einer (Balkon-)Sanierung einzuholen? Beitrag
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Zum 01.01.2019 soll der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen - zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro je Zeitstunde. Diesen Beschluss hat die Mindestlohnkommission am 26. Juni gefasst und gleichzeitig den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.
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