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Vorübergehend neue Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben
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Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit einem weiteren Erlass auf die Corona-Pandemie reagiert. Es erleichtert ab sofort Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb, indem es vorübergehend die Wertgrenzen dafür angehoben hat. Die aktuell geltende Wertgrenze von 25.000 Euro wird - zunächst befristet bis zum 15. Oktober 2020 - auf 100.000 Euro erhöht.
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