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Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) in Kraft
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Nachdem das Schleswig-Holsteinischen Vergabegesetz (VGSH) am 01.04.2019 in Kraft trat, ist nun auch die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) bekannt gegeben worden. Sie wurde am 11.04.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht und gilt rückwirkend zum 01.04.2019. Neben den Ausnahmen zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird auch die neue VOB/A Abschnitt 1 in der Fassung der Bekanntmachung im BAnz vom 19.02.2019 für verbindlich erklärt.
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