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EuGH: Direktvergabe von ÖPVN-Aufträgen ohne Konzessionscharakter für Busverkehr unterliegt allgemeinem Vergaberecht
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Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 findet auf die Direktvergabe von Aufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht als Dienstleistungskonzessionen gestaltet sind, keine Anwendung. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21.03.2019 entschieden. Die Zulässigkeit einer solchen Direktvergabe sei vielmehr anhand der allgemeinen Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zu beurteilen (Az.: C-266/17, C-267/17, BeckRS 2019, 3876). In den Ausgangsverfahren geht es um Klagen gegen zwei Landkreise, die entsprechende ÖPVN-Aufträge direkt an "interne Betreiber" vergeben wollen.
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