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Eilverfahren gegen Vergabe des Stromnetzes Berlin in erster Instanz erfolgreich
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Das Land Berlin darf das durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger im Dezember 2011 ausgeschriebene Wegenutzungsrecht für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin vorerst nicht an den landeseigenen Betrieb "Berlin Energie" vergeben. Das Landgericht Berlin hat am 07.11.2019 dem Antrag einer Bieterin im einstweiligen Verfügungsverfahren in erster Instanz stattgegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.
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