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Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen im Ilm-Kreis zulässig
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Der Senat für Vergabesachen des Thüringer Oberlandesgerichtes hat gestern über die Beschwerde eines in Arnstadt ansässigen Busverkehrsunternehmens entschieden, welche sich gegen das Vorhaben des Ilm-Kreises richtete, die Erbringung des gesamten ÖPNV in ihrem Zuständigkeitsgebiet ab Juli 2019 für die Dauer von 10 Jahren nicht öffentlich auszuschreiben, sondern direkt an eine Gesellschaft zu vergeben, die im Alleineigentum einer Tochtergesellschaft des Ilm-Kreises steht.
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